HONORARLISTE (Auszug)*

 

Chronische Krankheiten (einmalig):

Homöopathische Erstanamnese (beeinhaltet: Anamnesegespräch, Repertorisation, Arzneimittelvergleich und Arzneimittelverschreibung (Arzneimittel nicht inklusive)/Zeitaufwand Behandler insg. ca. 3-6 Std.))

-Erwachsene                                                                                                                                                    160,00 €

-Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                                                               90,00 €


Chronische Krankheiten (weitere Kosten für die Folgebehandlung (ca. alle 2 - 4 Wochen oder bei Bedarf)):

Kurze Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung (bis 25 Min.)                                      10,00 bis 21,00 €

 

Kurze Information oder Wiederholungsverordnung (bis 5 Min.)                                                                    bis 4,50 €

 

Ausführliche homöopathische Folgeanamnese unter laufender Behandlung (pro 30 Min.)                        bis 30,00 €


Akutbehandlung:

Homöopathische Anamnese im Akutfall (je begonnene 10 Min.)                                                                     10,00 €


*Komplette Honorarliste in der Praxis (wird vor Behandlungsbeginn überreicht)

 

Von gesetzlichen Krankenkassen werden nur Leistungen für eine kassenärztliche Leistung erstattet, d.h. es werden keine Kosten für eine homöopathische Behandlung übernommen. Falls Sie eine Privatversicherung, Beihilfe oder Zusatzver-sicherung haben sollten Sie vorab mit dieser abklären, ob diese die Kosten für eine homöopathische Behandlung komplett, anteilig oder gar nicht übernehmen. Je nach Versicherer und abgeschlossenem Tarif kann dies stark schwanken. Näheres sollten Sie deshalb vorab mit diesem klären.

 

Patienten, welche finanziell nicht in der Lage sind das o.g. Honorar aufzubringen (z.B. Hartz IV-Empfänger, Alleinerziehende oder Rentner am Exizstenzminimum), können mich gerne darauf ansprechen. Für diese kann ein reduziertes Honorar vereinbart werden. Für mich ist es ein Anliegen, daß eine homöopathische Behandlung nicht an der finanziellen Möglichkeit scheitert. Desweiteren können plötzliche Schicksalsschläge (wie Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes usw.), welche mit finanziellen Notlagen verbunden sein können, oft körperliche oder seelische Erkrankungen verursachen, wobei gerade hier ein großer Wirkungsbereich der Homöopathie liegt. Trifft dies auf Sie zu scheuen Sie sich nicht mich darauf anzusprechen.